
(...) Grundsätzlich werden durch die gesetzliche Krankenversicherung, so sie zuständig ist, medizinisch erforderliche und sinnvolle Rehabilitationsmaßnahmen selbstverständlich erstattet. Seit der letzten Gesundheitsreform im Übrigen sogar als sogenannte Pflichtleistungen der Krankenkassen, was mir ein persönliches Anliegen war. (...)