
(...) Von einem Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro, die in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes unabhängig davon gezahlt werden, ob die Eltern vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht, über einen 100%igen Einkommensersatz für Geringverdiener bis hin zur flexiblen Nutzung eines 2/3 Einkommensersatzes. Erwerbstätige, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder auf nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich reduzieren, um ihr neugeborenes Kind zu betreuen, erhalten zwölf Monate lang ein Elterngeld in Höhe von mindestens 67 Prozent ihres wegfallenden Einkommens. Zwei Partnermonate werden zusätzlich als Bonus gewährt, wenn auch der Partner wegen der Kinderbetreuung höchstens 30 Stunden wöchentlich arbeitet und er oder sie deshalb zwei Monate lang weniger verdient. (...)