
(...) Die gesetzliche Neuregelung hinsichtlich der Versorgung mit Sehhilfen war ein Element, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten und die Beitragssatzstabilität zu stärken. Finanzielle Mittel stehen seither weiterhin für diejenigen Versorgungsfälle zur Verfügung, die sie aus medizinischen Gründen in besonderem Maße benötigen. (...)