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SPD
• 22.09.2009

(...) Ihr Anspruch auf Einsichtnahme erstreckt sich auf alle objektiven Feststellungen über den Gesundheitszustand des Patienten (z.B. naturwissenschaftlich objektivierbare Befunde, Ergebnisse von Laboruntersuchungen sowie EKG-Untersuchungen, Röntgenbilder usw.) und die Aufzeichnungen über die Umstände und den Verlauf der Behandlung (Angaben über verordneten Arzneimittel, OP-Berichte, Arztbriefe etc.). Ihr Zahnarzt muss Ihnen also die Einsichtnahme in Ihre Patientenakte gewähren. Sollte er dies weiterhin verweigern, wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse. (...)

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SPD
• 22.09.2009

(...) In Deutschland sind die Kliniker und auch die Pathologen sensibilisiert und achten auf das Auftreten von Krankheitsanzeichen, bei denen es sich um vCJK handeln könnte. Angesichts dieser erhöhten Aufmerksamkeit sind die Fachleute zuversichtlich, dass ein etwaiger vCJK-Fall der erforderlichen Untersuchung zugeführt und identifiziert würde. In diesem Fall würde das zuständige Nationale Referenzzentrum in Göttingen bzw. (...)

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SPD
• 22.09.2009

(...) Zum Beispiel im Rahmen von Integrierten Versorgungsformen oder mit dem Angebot von Wahltarifen. Aus diesem Grund bin ich auch gegen eine Einheitskasse, denn nur Wettbewerb im Gesundheitswesen bringt mehr Bedarfsgerechtigkeit, eine bessere Qualität, mehr Effizienz, geringere Kosten sowie weniger Bürokratie. Der Wettbewerbsgedanke muss sich in allen Bereichen des Gesundheitswesens stärker durchsetzen, also auch zwischen den Krankenkassen, aber auch zwischen den Anbietern medizinischer Leistungen und im Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern - Ärzten und Krankenhäusern. (...)

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