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Turgut Altuğ
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jonathan W. •

Frage an Turgut Altuğ von Jonathan W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Altug,

ich habe Ihre Haltung zum Nichtraucherschutz gelesen und mit Verwunderung festgestellt, dass Sie im Wesentlichen dieselbe Position vertreten wie die AfD (https://afd-kreis-dueren.de/2014/01/02/1183/).

Ich bin Asthmatiker. Eine Zigarette setzt ungefähr so viel Feinstaub frei, wie 12 alte Dieselmotoren ohne Katalysator, wenn man annimmt, dass die Zigarette 5 Minuten lang geraucht wird. Ihr Parteifreund, Herr Lucha, hat dies zutreffend festgestellt (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/77433/Zigarette-setzt-mehr-Feinstaub-frei-als-Diesel). Im Sommer kann ich weder Biergärten noch sonstige Gastronomiebetriebe, Freiluftkinos etc. nutzen, weil ich überall erheblichem Smog durch Zigarettenrauch ausgesetzt bin. Das gleiche gilt ganzjährig für Gastronomiebetriebe mit Raucherräumen oder Raucherbars.

Durch Ihre Politik werde ich von einem großen Teil des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Sie ist diskriminierend gegenüber lungenkranken Menschen und gesundheitsschädlich für alle.

Werden Sie sich vor diesem Hintergrund für ein umfassendes Rauchverbot an öffentlichen Orten einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
J. W.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworte:

Auch weiterhin sind die Grundlagen unserer Bündnis-Grünen Nichtraucherschutzpolitik der Schutz von Nichtrauchenden (hier besonders Kinder und Jugendliche) und die Freiheit von allen Bürger*innen (sich für oder gegen das Rauchen zu entscheiden). Wir verbieten niemandem das Rauchen, wollen aber Nichtraucher*innen in gastronomischen Einrichtungen und Besucher*innen öffentlicher Einrichtungen effektiv vor den Gesundheitsrisiken durch Passivrauchen schützen.

Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Kliniken und Haltestellen rauchfreie Zonen werden. Die bestehenden Ausnahmen in Kneipen und Clubs wollen wir allerdings beibehalten. Das Nichtraucherschutzgesetz muss konsequent umgesetzt werden - die Ordnungsämter der Bezirke können aber nicht alle Gaststätten kontrollieren. Wenn es also Gaststätten gibt, in denen die Regelungen verletzt werden, so drohen den Betreiber*innen schon heute Strafen und alle Bürger*innen können diese Gaststätten anzeigen - denn Gesundheitsgefahren sind bei den Ausnahmeregelungen z.B. durch einen getrennten Raucherraum auszuschließen (§4 Absatz 5 NRSG). Durch gezielte Prävention wollen wir weiter dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche über die Risiken des Rauchens gut aufgeklärt sind und möglichst gar nicht erst damit anfangen – oder aber zumindest leicht Hilfe und Unterstützung finden, wenn sie mit dem Rauchen aufhören wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Turgut Altug

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