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Torsten Koplin
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Frage von Iljana F. •

Frage an Torsten Koplin von Iljana F. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Hallo Torsten,

seit August 2001 gibt es für Homosexuelle die Möglichkeit der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Rechten und Pflichten. Wobei die Pflichten überwiegen.

Siehst du die Möglichkeit der steuerrechtlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe? Die Pflichten im Unterhalt entsprechen denen der Ehe, z. B. bei ALGII oder bei der Sozialhilfe, im Steuerrecht werden eingetragene Lebenspartnerschaften aber wie Fremde behandelt.

Bis dann

Iljana

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Antwort von
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Liebe Iljana Felski,

obwohl sich auf diesem Gebiet seit der Abwahl der Kohl-Regierung einiges getan hat, gibt es nach wie vor Ungerechtigkeiten gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebensweisen. Die steuererechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften gilt es im Zuge einer Steuerreform vorzunehmen. Das wäre zugleich ein Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit.
Im Übrigen bewirken die Hartz-Gesetze auch für eingetragene Lebenspartnerschaften Armut und Entwürdigung. Auch deshalb müssen die Hartz-Gesetze weg.

Mit freundlichen Grüßen
Torsten Koplin

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