(...) Im Ausschuss werden solche Anträge im Detail beraten und eine Beschlussempfehlung für das Plenum ausgehandelt. Die Funktion einer Ombudsstelle für Menschenrechtsverletzungen wird in Deutschland also nicht vom Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe wahrgenommen, sondern von den Gerichten und den Petitionsausschüssen der Länder und des Bundes. (...)
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