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Tom Koenigs
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Frage von Heike H. •

Frage an Tom Koenigs von Heike H. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Koenigs,

ich schreibe Ihnen, weil mir ein Satz besonders gut gefiel in einer Ihrer Antworten:

Die Regierung und der Staat bzw. die Verwaltungen müssen immer etwas getrieben werden, wenn es um Menschenrechte geht.

Damit haben Sie Recht ! Und ich bin so eine "Antreiberin" in Sachen Kinderrechte !
Jetzt die Frage:

Wann übernimmt die Bundesregierung endlich die Verantwort darüber, die Kinderrechte
a. laut Art. 42 der UN-Kinderrechtskonvention "bekannter" zu machen ?
b. endlich in das Grundgesetz zu bringen ?

zu a. möchte ich Ihnen noch einen Hinweis geben.

Schulen sind ein ganz wichtiger Aspekt die Kinderrechte bekannter zu machen. In unseren Lehrplänen stehen die Kinderrechte auch drin.. aber: a. in z.B. Fächern wie kath./ev. Religion, Deutsch, Geschichte manchmal Politik und Gesellschaftslehre.. oder sie werden mit den Menschenrechte gelehrt. Aber.. Schulrecht ist Länderrecht und die Länder sagen... sie lassen den Schulen freien Lauf.. und somit muss eine Schule diese wichtige Verantwortung übernehmen..
Keiner kontrolliert aber ob und in welchem Umfang die Kinderrechte gelehrt werden und somit kennt laut Studie vom DKHW nur jedes 7. Kind seine Rechte..

Kommt die Bundesregierung als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention ihrer Pflicht nach ?
Es reicht nicht aus eine Internetseite zu schalten und Flyer zu Verfügung zu stellen.. Denn viele Kinder und Jugendliche, die diese Rechte wirklich gut gebrauchen könnten, haben keinen Zugang zu den neuen Medien. Deshalb ist es ja klug auch über die Schulen die Kinderrechte bekannter zu machen und somit wäre es aber ein Pflichtthema ! Was denken Sie ?

Mit freundlichen Grüßen,
Heike Harrison

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Harrison,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an den Rechten von Kindern.

Ich teile Ihre Meinung, dass die Rechte von Kindern im deutschen Grundgesetz verankert werden müssen. Sonst werden sie nicht ernst genug genommen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in Deutschland anerkannt, dass Kinder Träger eigener Rechte sind. Im Grundgesetzes wird das aber nicht deutlich.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 5 hervorgehoben, dass er es begrüßt, wenn Staaten Kinder als eigene Rechtsträger in ihre nationalen Verfassungen aufnehmen. Er bezieht sich in seinem Kommentar vor allem auf den Diskriminierungsschutz (Art. 2 KRK), den Kindeswohlmaßstab und Schutz des Kindes (Art. 3 KRK), das Recht auf Entwicklung (Artikel 6 KRK) und das Recht auf Bildung (Artikel 28 KRK) und das Recht auf Gehör und Beteiligung (Art. 12 KRK). Im deutschen Grundgesetz sind diese Grundprinzipien der KRK nicht enthalten.

Obwohl die Kinderrechtskonvention (KRK) rechtsverbindlich ist, spielt sie in der deutschen Rechtspraxis und Rechtssprechung kaum eine Rolle. Sie wird in Deutschland nicht ernst genommen. Völkerrechtliche Verträge wie die Kinderechtskonvention haben in Deutschland grundsätzlich nur einfachgesetzlichen Rang und stehen somit auf der gleichen Stufe wie andere Bundesgesetze. Deutschland sollte sich an den Staaten ein Beispiel nehmen, wo
Menschenrechtsverträge Verfassungsrang einnehmen und damit über den einfachen Gesetzen stehen. Die wesentliche Prinzipien der KRK müssen im Grundgesetz verankert werden. Nur so werden die Verpflichtungen aus der KRK genügend beachtet werden. Nur so kommen Kinder in Deutschland zu ihren Rechten.

Ich stimme Ihnen ebenfalls zu, dass in Schulen stärker über Menschenrechte im Allgemeinen und über Kinderrechte im Besonderen informiert werden sollte. Kinder, die von klein auf erfahren, dass ihre Würde geachtet wird, lernen auch, die Rechte anderer zu respektieren und sich dafür stark zu machen. Eine Grundvoraussetzung für die Durchsetzung der Kinderrechte ist, dass sie jeder Mensch kennt. In der Erklärung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 03.03.2006 erklärte die KMK, „…dass die Berücksichtigung der Kinderrechte essenziell für die Schulkultur ist“. Hier gibt es noch viel zu tun. Damit sich die rechtliche Situation von Kindern in Deutschland verbessert und die Bundesrepublik ihren Verpflichtungen gerecht wird, braucht es engagierte Menschen wie Sie, die beharrlich auf Missstände hinweisen.

Es grüßt Sie herzlich,

Ihr Tom Koenigs