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Frage von Helmut G. •

Frage an Tobias Zech von Helmut G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Zech,

Sie haben in Ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestag am 24.03.2017 betont, dass eine unbefristete Beschäftigung besser ist als eine befristete.
Die Ansicht teile auch ich.
Meine Frage:
Kann die Politik hier die Arbeitgeber, die vor einer unbefristeten Einstellung zurückschrecken, z. B. durch Zuschuss zu den Sozialabgaben "ermutigen" mehr unbefristete Verträge anzubieten?

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Gareis

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gareis,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Meines Erachtens benötigen wir keine zusätzlichen Anreize, um Unternehmen zu „ermutigen“, mehr unbefristete Verträge anzubieten. Erst einmal müssen wir bei der Suche nach einem Lösungsansatz klar zwischen sachgrundloser Befristung und Befristungen, die aus Sachgründen heraus resultieren, klar unterscheiden. So werden wir um Befristungen mit Sachgrund kaum herumkommen, da beispielsweise die Überbrückung von Elternzeit oder projektbezogene Tätigkeiten nicht wegzudenken sind. Auf der anderen Seite ist anzumerken, dass der Anteil sachgrundloser Befristungen in der privaten Wirtschaft mit rund 6,7% verhältnismäßig gering ist, während er im öffentlichen Dienst – selbst bei Herausrechnen der Wissenschaft – verhältnismäßig hoch ist. Da es aus meiner Sicht im öffentlichen Dienst kaum nachvollziehbare Begründung für sachgrundlose Befristungen gibt, ist es also dringend geboten, dass mit gutem Beispiel vorangegangen wird.

Ihr Vorschlag, durch Zuschuss zu den Sozialabgaben zusätzliche Anreize für Arbeitgeber zu schaffen, damit diese mehr unbefristete Verträge anbieten, mag auf den ersten Blick vernünftig klingen. Doch erstens sind sachgrundlos befristete Verträge in der Privatwirtschaft nach wie vor viel mehr die Ausnahme als die Regel. Zweitens sehe ich keinen Grund, Unternehmen dafür zu belohnen, dass sie sich an die Spielregeln der sozialen Marktwirtschaft halten. Nicht zuletzt sind gute, unbefristete Verträge unabdingbar für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Das heißt, es ist im Interesse der Arbeitgeber, unbefristete Verträge anzubieten. Ich bin der Meinung, dass es nicht unsere Aufgabe ist, sie dafür zu belohnen, sondern uns dafür einzusetzen, dass die bestehenden Regeln eingehalten und nicht von einzelnen missbraucht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Vanessa Hungeling

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Büro Tobias Josef Zech MdB