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Tobias Lindner
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Frage von Annette S. •

Guten Tag Herr Lindner, können Sie mir erklären warum es nach dem Angriffskrieg der Amerikaner gegen den Irak keine Sanktionen gegen die U.S.A. gab?

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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bundesrepublik Deutschland beteiligte sich nicht an dem im Jahr 2003 von den Vereinigten Staaten von Amerika geführten Krieg gegen den Irak.

Die herrschende Meinung unter Völkerrechtler:innen bezeichnete den Irakkrieg als völkerrechtswidrig, da er gegen das Verbot von Angriffs- und Präventivkriegen nach Art. 2 der UN-Charta und das Gewaltmonopol des UN-Sicherheitsrats verstoßen hat.

Liegt ein Völkerrechtsverstoß vor, kann der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen grundsätzlich Maßnahmen wie Sanktionen ergreifen.

Nach der UN-Charta benötigen Beschlüsse des Sicherheitsrates in der Regel eine Mehrheit von neun Stimmen, darunter auch die Stimmen aller ständigen Mitglieder. Konkret zur Situation des Irak Krieges bestand die "Koalition der Willigen" die unter anderen aus den USA und Großbritannien bestand, die als ständige Mitglieder beide ihr Veto gegen etwaige Sanktionen einlegen und diese schlussendlich blockieren hätten können.

Es hätte weiterhin grundsätzlich die Möglichkeit bestanden, auf europäischer Ebene Sanktionen gegen die Vereinigten Staaten von Amerika zu erlassen. Allerdings waren die Staaten der europäischen Union gespalten in der Frage, wie mit dem Irak krieg umzugehen sei. Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Italien oder Polen befürworteten einen Krieg, während Deutschland und Frankreich für eine friedliche Lösung eintraten.

Faktisch wäre es aufgrund der Uneinigkeit der Staaten auf internationaler und europäischer Ebene nicht möglich gewesen einen Konsens bezüglich Sanktionen zu erreichen oder Sanktionen in den bestehenden Strukturen der internationalen Organisationen durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Lindner

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