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Tobias Koch
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Frage von Dieter B. •

Frage an Tobias Koch von Dieter B. bezüglich Finanzen

Werter Herr Koch,

warum kann nach der Wahl des Bundespräsidenten nicht gleich die Vereidigung statt finden.
Die zweite Einberufung der Bundesversammlug könnte man sich sparen.
Wie hoch sind die Kosten einer Einberufung? Bezahlt jeder Abgeordnete aus eigener Tasche ?

Mit freundlichen Grüßen

D.Bleek

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bleek,

vielen Dank für Ihre Frage, die allerdings nur die Väter unserer Verfassung beantworten können. Artikel 56 des Grundgesetztes bestimmt, dass der Bundespräsident seinen Eid bei Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates ablegt. Dies ist nicht gleichbedeutend mit der Bundesversammlung, so dass diese auch nicht zum zweiten Mal einberufen worden ist. Die Bundesversammlung setzt sich aus 1.240 Personen zusammen, nämlich den 620 Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie weiteren 620 von den Landtagen bestimmten Wahlmännern und Wahlfrauen. Demgegenüber hat die heutige Vereidigung vor den 620 Mitgliedern des Bundestages und den 69 Mitgliedern des Bundesrates stattgefunden, wobei letztere die einzelnen Landesregierungen repräsentieren. Eine Anreise der Abgeordneten aus den Landtagen ist somit zur heutigen Vereidigung nicht erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Koch

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