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Tobias Hans
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Frage von Sebastian B. •

Wie lange gedenken sie die Beschränkungen für Konzerte und Clubs aufrecht zu erhalten?

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
In Anbetracht des entstehenden Flickenteppichs bzgl. der Öffnungsstrategie stellt sich mir die Frage wie die Landesregierung das weitere Vorgehen plant. In anderen Bundesländern sind bereits Festivals ohne Maske und Sitzplätze möglich, Baden-Württemberg hat soeben die Abkehr von der Inzidenz beschlossen und in Luxemburg sind bereits seit langem wieder Konzerte ohne Maske und Abstand möglich. Die seit mehr als einem Jahr lahmgelegte Veranstaltungsbranche wird gegenüber der Außengastronomie seit Wiederöffnung in schikanöser Art und Weise benachteiligt. Regelungen zur Öffnungen der Clubs lassen sich bestenfalls als Marketing-Gag bezeichnen da wirtschaftlich aktuell keine Öffnung machbar ist und das Saarland hinkt bei der Öffnung hinterher. Es ist naiv zu glauben, dass bei offenen Clubs in Nachbarländern kein Event Tourismus stattfindet. Bitte passen sie die Regelungen an um Saarländische Veranstalter nicht zu benachteiligen.

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Sehr geehrter Herr Biewer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bereits seit Einführung des Saarlandmodells Ende März 2021 sieht die Landesregierung in ihren Rechtsverordnungen keine rein inzidenzbasierten Maßnahmen mehr vor, sondern berücksichtigt bei der Bewertung der Infektionslage und der daraus resultierenden Entscheidung über Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verschiedene Faktoren, u.a. aufgeschlüsselte Informationen zur Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen in allen Landkreisen, Verteilung in den jeweiligen Altersklassen, Zahl der aktiv Erkrankten), zur Hospitalisierungsrate, zur Impfquote, zur Testquote sowie zur Verbreitung der SARS-CoV-2-Varianten im Saarland. Dabei steht die Landesregierung auch im regelmäßigen Austausch mit Experten der Intensivmedizin.

Die Beratungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin haben gezeigt, dass das Saarland-Modell als Alternative zum pauschalen Lockdown auch bundesweit Schule macht und anerkannt wird. Vor allem die 3 G-Regel als Voraussetzung für bestimmte Aktivitäten, die Einbeziehung anderer Indikatoren wie z.B. die Hospitalisierungsrate werden mit unserem Modell bereits seit Monaten praktiziert. Wir werden auch weiterhin am Saarland-Modell als Steuerungsinstrument zur Pandemiebekämpfung festhalten.

Natürlich haben wir dabei auch die Veranstaltungsbranche im Blick. Es gelten die 3G-Regeln, die Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein und es sind bestimmte infektionsschutzrechtliche Auflagen in Abstimmung mit den Behörden vor Ort zu erfüllen. Diese Behörden haben auch die Möglichkeit, in begründeten Ausnahmefällen Sondergenehmigungen zu erteilen.

Als Landesregierung werden wir vor der Verabschiedung der neuen Verordnung wie üblich die Infektionslage analysieren, die geltenden Maßnahmen auf ihre Erforderlichkeit überprüfen und im Bedarfsfall anpassen.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Ihr Tobias Hans

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