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Tobias Hans
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Frage von Martin L. •

Wer ist für Gutachten verantwortlich, wenn sich im Nachhinein z.B. herausstellt, dass signifikant weniger Grundwasser verfügbar ist als in den Gutachten angenommen?

Die Wasserrechte, welche i.d.R. 70% der Grundwasserneubildung ausmachen wurden im Saarland 1990 ermittelt bzw. vergeben und basieren auf noch deutlich älteren Daten. Es ist hinreichend bekannt dass der Klimawandel eklatante Auswirkungen auf das Grundwasser hat, mit einer Reduktion von etwa 25% für Süddeutschland (https://www.kliwa.de/_download/Fliss_et_al_2021_Auswirkungen_des_Klimawandels_auf_das_Grundwasser_und_die_Wasserversorgung_in_Sueddeutschland.pdf).
Laut Umweltministerium ist die aktuelle Lage bekannt, das Monitoring wird ständig verbessert (https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2021/q2/pm_2021-05-04_071_Grundwasser.html)
Dennoch wird wider besseres Wissen mit den alten Zahlen gearbeitet, um Ansiedlungen überhaupt erst zu ermöglichen. Es besteht die Gefahr, dass es in den betroffenen Gemeinden, Regionen zu Wasserknappheit kommt.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Gutachten, die zeitnah den Mitgliedern des Gemeinderates Überherrn und voraussichtlich ab 12. April auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, dienen unter anderem der Klärung der von Ihnen aufgeworfenen und weiterer fachlicher Fragen. Darüber hinaus wird es auch eine öffentliche Informationsveranstaltung geben, ehe der Gemeinderat sich mit dem weiteren Verfahren und einer möglichen Bausatzung beschäftigen wird. Gerade die Expertise der Gutachterinnen und Gutachter ist für eine solche Entscheidungsfindung essenziell.

Herzliche Grüße
Ihr Tobias Hans

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