
(...) Allerdings gibt es auf Grund des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 1994, wonach der Besitz von geringen Mengen Cannabis für den Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt werden soll, in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Anwendungen dieses Urteils. Während in Berlin und Schleswig-Holstein die Verfahren in der Regel bei bis zu 15 – 30 Gramm eingestellt werden, werden in Bayern und Baden-Württemberg manchmal selbst „Anhaftungen“ und kleine Restmengen unter einem Gramm bestraft. (...)