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Tino Schopf
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Frage von elisabeth c. •

Wie stehen Sie zu den Kürzungen bzgl. Psychotherapie im GKV BStabG?

Sehr geehrter Herr Schopf,

nach den Kürzungen durch den erweiterten Bewertungsausschuss stehen weitere Kürzungen durch das geplante Gesetz bevor. Die Budgetierung wird dazu führen, dass 70-80% der PsychotherapeutInnen nur noch 18 PatientInnen statt bisher durchschnittlich 27 Pat. behandeln können werden, so auch ich. Die Versorgung von psychisch kranken Menschen wird sich massiv verschlechtern und das System für jeden gesparten Euro mehrere an anderer Stelle kosten, wie durch Studien nachgewiesen. Nun soll auch noch der Anspruch auf Mindestvergütung pro Zeiteinheit für psychotherapeutische Leistungen gestrichen werden, noch mehr Unsicherheit. Die Kosten für Praxismiete, TI etc. steigen, von den Privatkosten mal ganz abgesehen. Ich habe 10 Jahre Studium und Weiterbildung (inklusive kostenloser Arbeit in der Psychiatrie) bis zur Approbation absolviert, einen teuren halben Kassensitz erworben und war nun in der Lage auch an Altersvorsorge zu denken, bis jetzt. Wie soll das gehen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau C.

in den vergangenen Wochen haben mich zahlreiche Anfragen zu diesem Thema erreicht. Ich kann Ihren Unmut und die Sorgen gut nachvollziehen. Mir ist bewusst, dass die diskutierten Änderungen viele Therapeutinnen und Therapeuten vor große Herausforderungen stellen.

Auch wenn die Entscheidung auf Bundesebene getroffen wird, halte ich die geplanten Änderungen mit Blick auf die Bedeutung der psychotherapeutischen Versorgung und die Belastungen für die Praxen für kritisch. Eine verlässliche und qualitativ hochwertige Versorgung braucht gute Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für diejenigen, die diese Versorgung leisten.

Da es sich hierbei um ein bundespolitisches Thema handelt, fällt es in die Zuständigkeit des Bundestages. Als Mitglied des Abgeordnetenhauses kann ich auf das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene keinen unmittelbaren Einfluss nehmen.

Aufgrund der vielen Rückmeldungen habe ich mich dennoch an meinen Kollegen im Bundestag, Dr. Christos Pantazis, gewandt. Er hat mir folgende Einschätzung gegeben:

Die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion steht bereits im Austausch mit den psychotherapeutischen Verbänden. Die geäußerten Bedenken werden ernst genommen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Praxen und die Sicherstellung einer verlässlichen Versorgung.

Nach Einschätzung von Dr. Pantazis führt die derzeit diskutierte Streichung der sogenannten Angemessenheitsprüfung nicht zur Abschaffung einer gesetzlichen Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen. Vielmehr soll die bisherige Prüfung entfallen, um nachträgliche Honorarabsenkungen, Honorarverschiebungen zwischen Facharztgruppen und Rückforderungen zu vermeiden.

Gleichzeitig bleibt die gemeinsame Selbstverwaltung verpflichtet, eine angemessene Vergütung sicherzustellen. Die für die psychotherapeutische Versorgung vorgesehenen Mittel sollen auch nach der Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung erhalten bleiben und nicht auf andere Fachgruppen verlagert werden. Zudem nehmen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiterhin an den jährlichen Vergütungsanpassungen über den Orientierungswert teil.

Dr. Pantazis weist zugleich darauf hin, dass diese rechtliche Einordnung nicht alle Sorgen ausräumen kann. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, nach der parlamentarischen Sommerpause weitere Maßnahmen zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung vorzulegen. Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Sicherstellung der Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen sowie zusätzliche extrabudgetäre Vergütungsregelungen für bestimmte psychotherapeutische Leistungen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen, die aktuelle Diskussion besser einzuordnen.

Für weitere Fragen oder Anmerkungen können Sie sich gern auch direkt an meinen Kollegen wenden:

christos.pantazis@bundestag.de

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