Wie stehen Sie dazu, dass die Punkte, die aus dem MobG gestrichen werden sollen, genau die sind, für die sich das Volksbegehren 2018 einsetzte? Was sagt das über Ihr Standing zu Volksbegehren?
Hallo Herr Schopf,
am 26.04.26 berichtete der Tagesspiegel unter der Überschrift "Radwegestopp 2.0" über die Planungen der Koalition, das MobG zu entkernen. Zentral sind u.a. die Punkte, Radverkehrsanlagen (RVA) nicht mehr an allen Hauptstraßen zu benötigen. Die SPD sehe im Vorschlag einen "gangbaren Kompromiss".
Anscheinend bringen Volksbegehren ohne Volksentscheid wirklich nichts. Die SPD sieht also einen "gangbaren Kompromiss" darin, genau die Punkte aus dem MobG zu streichen, die damals durch Volksbegehren von der Politik angenommen wurden und die 2018 zum MobG führten - maßgeblich auf Initiative der SPD hin. Vor diesem Hintergrund kann man in Zukunft jede Annahme eines Begehrens nur noch als Verhinderung eines Volksentscheides betrachten.
Wie stehen Sie dazu, dass genau die Punkte, die jetzt entfallen sollen, maßgeblicher Bestandteil des Volksbegehrens waren? Und dass die Änderung im Widerspruch zum Stand der Technik und allen FGSV-Regelwerken steht?
Viele Grüße
Sehr geehrter Herr H.
vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu den Änderungen des Mobilitätsgesetzes.
Mir ist wichtig, die Debatte zum Mobilitätsgesetz etwas näher zu erläutern und einzuordnen. Hinter uns liegt ein langer und intensiver Verhandlungsprozess. Zu Beginn standen 128 Änderungswünsche der CDU im Raum, von denen am Ende rund 30 übrig geblieben waren. Das zeigt, wie intensiv und detailliert über viele Aspekte des Gesetzes verhandelt wurde.
Die öffentliche Diskussion konzentriert sich vor allem auf die Änderungen beim Radverkehr. Dabei gerät häufig aus dem Blick, dass die Novellierung zahlreiche Verbesserungen für den gesamten Umweltverbund enthält.
Dazu gehören unter anderem:
- verbindliche Kriterien für den Ausbau, die Sanierung und die qualitative Verbesserung von Fußwegen – einschließlich Barrierefreiheit, Beleuchtung und der Modernisierung von Lichtsignalanlagen,
- eine weitere Stärkung der Barrierefreiheit im Fußverkehrsnetz,
- die Möglichkeit, insbesondere vor Schulen, Kitas sowie Senioren- und Pflegeeinrichtungen bei Bedarf temporäre Fußgängerüberwege einzurichten, bis dauerhafte Lösungen umgesetzt werden,
- eine bessere Absicherung der Mobilität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen durch eine höhere Verfügbarkeit von Aufzügen und Rampen,
- die Schaffung von diebstahlsicheren Fahrradabstellmöglichkeiten wie Fahrradboxen und Sammelschließanlagen, insbesondere in Wohngebieten und
- erstmals klare gesetzliche Regelungen für Dienstfahrräder im öffentlichen Dienst.
Gleichwohl nehme ich die Bedenken hinsichtlich der Errichtung von Radwegen an Hauptverkehrsstraßen sehr ernst. Die Verwaltung verfügte bereits nach der bisherigen Rechtslage über Ermessensspielräume. Wenn die örtlichen Gegebenheiten den Bau einer Radverkehrsanlage in der vorgesehenen Breite nicht zuließen – etwa weil sicheres Überholen nicht gewährleistet werden konnte –, waren bereits begründete Abweichungen möglich. In solchen Fällen konnten Radwege schmaler gebaut oder alternative Lösungen gewählt werden. Mit den beschlossenen Änderungen wurde diese Praxis rechtssicherer und transparenter geregelt.
Hintergrund waren zahlreiche Straßen, bei denen sich in der Praxis zeigte, dass eigenständige Radverkehrsanlagen nur schwer oder gar nicht realisierbar waren. Für unseren Koalitionspartner war es deshalb wichtig, diese Ausnahmefälle ausdrücklich im Gesetz zu verankern.
Entscheidend ist dabei: Die Neuregelung ist kein Freibrief, auf Radwege zu verzichten. Dort, wo von den Regelstandards abgewichen wird, muss eine sichere und geeignete Alternative für den Radverkehr vorhanden sein. Diese soll gut befahrbar, möglichst direkt und nachvollziehbar ausgeschildert sein sowie wichtige Ziele und Verkehrsknotenpunkte berücksichtigen.
Die Änderungen schaffen damit mehr Flexibilität für schwierige Einzelfälle und tragen den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort Rechnung. Gleichzeitig halten sie am Ziel einer sicheren, attraktiven und leistungsfähigen Infrastruktur für den Umweltverbund fest.
Für mich bleibt unabhängig davon klar: Berlin braucht weiterhin entschlossene Investitionen in sichere Radwege, gute Fußwege, mehr Barrierefreiheit und einen leistungsfähigen öffentlichen Nahverkehr. Dafür werde ich mich auch künftig einsetzen.
Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen bei der Einordnung der Änderungen weiter.

