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Tino Schopf
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Frage von Roland H. •

Wie stehen Sie dazu, dass die Punkte, die aus dem MobG gestrichen werden sollen, genau die sind, für die sich das Volksbegehren 2018 einsetzte? Was sagt das über Ihr Standing zu Volksbegehren?

Hallo Herr Schopf,

am 26.04.26 berichtete der Tagesspiegel unter der Überschrift "Radwegestopp 2.0" über die Planungen der Koalition, das MobG zu entkernen. Zentral sind u.a. die Punkte, Radverkehrsanlagen (RVA) nicht mehr an allen Hauptstraßen zu benötigen. Die SPD sehe im Vorschlag einen "gangbaren Kompromiss".

Anscheinend bringen Volksbegehren ohne Volksentscheid wirklich nichts. Die SPD sieht also einen "gangbaren Kompromiss" darin, genau die Punkte aus dem MobG zu streichen, die damals durch Volksbegehren von der Politik angenommen wurden und die 2018 zum MobG führten - maßgeblich auf Initiative der SPD hin. Vor diesem Hintergrund kann man in Zukunft jede Annahme eines Begehrens nur noch als Verhinderung eines Volksentscheides betrachten.

Wie stehen Sie dazu, dass genau die Punkte, die jetzt entfallen sollen, maßgeblicher Bestandteil des Volksbegehrens waren? Und dass die Änderung im Widerspruch zum Stand der Technik und allen FGSV-Regelwerken steht?

Viele Grüße

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