Antwort ausstehend von Tino Günther FDP
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(...) der Petitionsausschuss arbeitet nach den Grundlagen die vom Landtag beschlossen wurden, dem Petitionsrecht und der Sächsischen Verfassung. Wenn eine Petition durch den Landtag! (...)
(...) Wie lange dauert allgemein die Bearbeitung einer Petition und ab wann hat man einen Anspruch auf einen Zwischenbescheid? Antwort: Im allgemeinen dauert die Bearbeitung einer Petition ungefähr ein Jahr aber es gibt keine Frist, was die Länge der Bearbeitungszeit anbetrifft. Dies ist von der Schwierigkeit und dem Umfang abhängig. (...)