Frage von Thomas A. • 20.06.2025

Antwort ausstehend von Tim Bückner CDU
Tim Bückner
Genau für solche Fragen gibt es in Baden-Württemberg jedoch den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der als selbstständige und unabhängige Behörde ermitteln und sanktionieren darf.
Es ist langjährige und allseits akzeptierte Praxis, dass Änderungen des Wahlrechts einvernehmlich mit allen demokratischen Parteien besprochen werden.