(...) Bei Tabakwaren ist es so, dass diese als Genussmittel nicht unter die im Deutschen Produktsicherheitsgesetz harmonisierte und von Ihnen zitierte Produktsicherheitsrichtlinie, sondern unter eine eigene Tabakwarenrichtlinie 2014/40/EU fallen. Dies macht es möglich explizitere Regeln, wie unter anderem erweiterte Warnhinweise auf Zigarettenschachteln, umzusetzen. Ich halte diesen Ansatz für richtig und zielführend. (...)
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