(...) der gesetzliche Anspruch aus den Studiengebühren ergibt sich aus dem entsprechenden Landesgesetz. Gegen dieses Gesetz sind vielfache Klagen geführt worden, in denen Ihre Argumentation angeführt worden war. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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