Frage an Till Backhaus von Michael P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Backhaus,
auf meine allgemein-interessierenden Fragen zur Rechtmäßigkeit von Erbverträgen i. R. d. EALG erhielt ich diese Ihre Antwort :
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
bezüglich ihrer sehr komplexen Fragen wäre es sehr gut, wenn Sie mir Ihre Informationen schriftlich an mein Bürgerbüro schicken würden.
Die von Ihnen gewünschten Informationen, hier: BVVG-Kaufvertrag (bei einem Hamburger Notar - i. R. eines vollmachtlosen BVVG-Vetterngeschäfts), Pachtvertrag aus Hannover (der BVVG-Verkäufer unterschreibt zugleich i. V. als Pächter bzgl. des selbst verkauften BVVG-Landes), mehrere Akten bzgl. des Erbvertrages in Basel (Datum, Ort, Uhrzeit, expliziter Hinweis im Testament) - habe ich Ihnen unverzüglich übersandt.
- Ich konkretisiere öffentlich meine Fragen an Sie :
Sind vollmachtlose BVVG-Vetternverträge i. R. d. EALG (zum Spottpreis von 26 Cent / m2 in Damshagen - neben namhaften Ostseebädern) und Schweizer Erbverträge der legale Weg, riesige Ländereien zurückzuerobern und zugleich die Rechtsansprüche Dritter vollständig zu torpedieren ?
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich um landwirtschaftliche Flächen handelt; d. h., Ihr Ressort.
Ich weise daruf hin, dass die BVVG unter der Aufsicht des Finanzministeriums/MV zu stehen hat; - wird diese Aufsicht in der Realität wahrgenommen, wenn diese Art von vollmachtloser Vetternwirtschaft im Rechtsstaat tatsächlich legal sein soll ?
Dürfen denn Mecklenburger Kleinbauern ebenfalls als BVVG-Vetreter Ländereien im Ergebnis an sich selber verkaufen ? - Alles Bundessache und -Recht, weil ja BVVG ??
Um eine allgemeine juristische Bewertung wird gebeten (keine Rechtsberatung !); durch diese Machenschaften wurde das Heimatrecht redlicher Menschen ausgelöscht; darf es das in MV geben, ohne dass die Gewalten eines Rechtsstaats hiervon Kenntnis nehmen wollen ?
Hochachtungsvoll
Michael Pfeiffer
Diplomverwaltungswirt

