Guten Tag Herr Till Backhaus! Sollte es spätestens ab dem Jahr 2024 ein Einfuhrverbot auf Dauer (aus anderen deutschen Bundesländern und dem Ausland) von Fleisch-, Brot- und Milchwaren nach M-V geben?
mit einer Ausnahme beim Eintreten nicht zu verhindernder Katastrophenfälle,
welche die Lebensmittelware/-en nicht in der erforderlichen Menge und Top-Qualität
verfügbar machen
Weitere Fragen an Till Backhaus
Die von ihnen geschilderten Fälle betreffen die Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen an Alteigentümer im Rahmen des begünstigten Flächenerwerbs nach Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV). Dabei handelt es sich um bundesrechtliche Vorschriften, für deren Umsetzung die BVVG als alleinige Gesellschaft des Bundes, zuständig ist.
Hauptsächlich ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz u. Geologie MV (LUNG MV) zu dem Thema befasst
Die Regierungsbildung obliegt dem neuen Bundeskanzler. Ihre Anfrage müsste Sie entsprechend daher bitte an den zukünftigen Bundeskanzler richten.
Mit der EU-Verordnung zur Beschränkung des Verkaufs von Mikroplastik im September 2023 ist u. a. auch sofort der Verkauf von „Glitter“, wenn er nicht biologisch abbaubar oder wasserlöslich ist, verboten worden. Darunter lässt sich auch Konfetti einordnen.

