Hitzeschutz verbindlich in SGB, EU und Kommunen verankern – Finanzierung sichern: Werden Sie sich dafür einsetzen, Hitzeschutz verbindlich im SGB V, IX und XI zu verankern?
Werden Sie sich dafür einsetzen, Hitzeschutz verbindlich im SGB V, IX und XI sowie auf EU- und kommunaler Ebene zu verankern? Angesichts der aktuell vom Robert Koch-Institut geschätzten rund 12.000 hitzebedingten Todesfälle braucht es klare Schutzpflichten, Zuständigkeiten und eine dauerhaft gesicherte Finanzierung. Kommunen müssen insbesondere für öffentliche, barrierefreie und selbstständig nutzbare Trinkwasserbrunnen, kühle Schutzräume, Verschattung und wirksame Hitzeaktionspläne finanziell unterstützt werden. Das gilt ebenso für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Werden Sie sich außerdem auf EU-Ebene für gemeinsame Mindeststandards und Fördermittel einsetzen?

