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Thorsten Schick
CDU
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Frage von Michael P. •

Frage an Thorsten Schick von Michael P. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Schick,

schließen Sie sich den Aussagen / der Meinung Ihrer Medienexpertin und WDR Rundfunkrätin an, die die neue Rundfunkgebühr kritisiert ? Kann ich ihre Aussagen, die ich mit Überraschung und Begeisterung um 13:30 Uhr in der online Ausgabe welt.de vom 08. Januar 2013 gelesen habe, als eine, mehr oder weniger, Meinung der CDU in NRW verstehen ? Sie fordert u.a.

- eine stärkere Kontrolle von ARD und ZDF,
- den Rundfunkstaatsvertrag in diesem Punkt zu modernisieren,
- den Haushalt auch stärker als bisher einer öffentlich-rechtlichen Kontrolle zu unterwerfen.

Die öffentlich-rechtlichen Sender müssten endlich in der Gegenwart ankommen. Wirtschaft, öffentliche und private Haushalte in Deutschland müssten seit Jahren mit stagnierenden oder sinkenden Budgets leben. Nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk beanspruche, von dieser Entwicklung ausgenommen zu werden, wird sie im Zusammenhang mit dem neuen "Rundfunkbeitrag" von ARD, ZDF und Deutschlandradio in der "Rheinischen Post" zitiert.
Auf den Internetseiten von abgerordnetenwatch.de konnte ich leider keine so kritische Haltung bei den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Parteien lesen.

Gruß

Michael Paul

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Paul,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die Reform der Rundfunkgebührenpflicht thematisieren. Leider habe ich Ihre Anfrage nicht bemerkt, weil auf dieser Plattform noch eine veraltete Mailadresse hinterlegt war. Ich bitte Sie, dies zu entschuldigen. Wie Sie sicher wissen, gibt es in einer Volkspartei häufig sehr unterschiedliche Ansichten zu einem Thema.

Bereits bei der Verabschiedung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages hat die CDU-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen ihre Bedenken zu dieser Reform vorgetragen.

Die im Staatsvertrag formulierte Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge kann unserer Meinung nach nicht dauerhaft mit den gleichzeitig anfallenden Abgaben für Betriebstätten aufrechterhalten werden.

Auch die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten am Vertragswerk halten wir für berechtigt. Die GEZ soll durch die Änderung der Gebührenordnung in die Lage versetzt werden, weniger Daten erheben und weniger Daten speichern zu müssen. Kurze Löschungsfristen sind ein Mittel, um den Zugriff zu beschränken. Auch der Verzicht von Datenanmietung oder -ankauf über die im Staatsvertrag verankerte Bestimmung bis 2014 hinaus kann einen wesentlichen Beitrag zum Datenschutz und zur Verschlankung der GEZ leisten.

Wir fordern außerdem die Rundfunkanstalten auf, weitere Anmeldungen von zusätzlichem finanziellem Bedarf zu vermeiden. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln muss reichen, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Einem anderen Zweck hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zu dienen. Insbesondere darf die Gebührenfinanzierung die Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt nicht beeinträchtigen.

Wir unterstützen alle Bestrebungen, die Qualität der Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erhöhen, stärker den Kernauftrag in den Mittelpunkt zu rücken und dem Bürger einen erkennbaren Mehrwert für sein Geld zu liefern.

Die CDU-Landtagsfraktion hat dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit Kritik an einzelnen Punkten zugestimmt, weil sie ihrer Verantwortung für das Wohl der Menschen in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland gerecht werden will. Eine Ablehnung des Staatsvertrags hätte zwangsläufig zu einer Erhöhung der Rundfunkgebühren geführt. Ein höherer Rundfunkbeitrag als 17,98 Euro pro Monat ist aus unserer Sicht den Menschen aber nicht zuzumuten. Deshalb begrüßen wir die jetzt erstmalig mögliche Absenkung ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Thorsten Schick

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