Dr. Thorsten Rudolph
Thorsten Rudolph
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Frage von Carolin K. •

Wie stehen Sie zu den geplanten Kürzungen bei der Heilmittelversorgung (Physio-, Ergotherapie, Logopädie, Podologie)?

Sehr geehrter Herr Rudolph, bei dem Kabinettsentwurf des GKV-Stabilisierungsgesetzes sind erhebliche Kürzungen im Bereich der Heilmittelversorgung vorgesehen. Diese wird dabei als Ausgabenblock gesehen: die Grundlohnsummenbindung soll wieder eingeführt werden, Pauschalen bei der Blankoverordnung sollen gestrichen werden, die Zuzahlungen von Patienten sollen angehoben werden. Diese Sichtweise ist in meinen Augen jedoch zu kurz. Wird bei therapeutischen Behandlungen gespart, tauchen die Kosten nur an anderen Stellen wieder auf. Behandlungen werden verzögert angetreten, dadurch entstehen längere Arbeitsunfähigkeiten, verspäteter Wiedereinstieg in Arbeit, frühzeitige Operationen, früherer Pflegebedarf. All das führt zu Mehrbelastungen in anderen Sozialsystemen, von der eigenen Gesundheit im Sinne der Mobilität, Selbstständigkeit, Kommunikation, Handlungsfähigkeit, Alltagsteilhabe und Erwerbsfähigkeit ganz zu schweigen.
Für langfristige Kosteneinsparungen sind Kürzungen kontraproduktiv.

Dr. Thorsten Rudolph
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage! Ich bin mir der Tatsache sehr bewusst, dass Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten und vielen Menschen dabei helfen, ihre Selbstständigkeit und Teilhabe im Alltag zu erhalten.

Gleichzeitig stehen wir vor der Situation, dass die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuletzt deutlich stärker gestiegen sind als die Einnahmen. Zum 1. Januar 2027 wird nach den neuesten Zahlen ein Defizit in der GKV von rund 19 Milliarden Euro erwartet. Würden wir jetzt nicht handeln, müssten die Beitragssätze erhöht werden, so dass Beschäftigte, Rentner und Arbeitgeber entsprechend mehr zahlen müssten. Das ist aus unserer Sicht schon deshalb nicht zu verantworten, weil Versicherte und Arbeitgeber bereits die starken Ausgabenanstiege der letzten Jahre durch ihre Zusatzbeiträge zur GKV – in Höhe von insgesamt 65 Milliarden Euro – finanziert haben.

Der Gesetzentwurf hält sich eng an die 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit. Er schlägt eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen vor, wobei die Belastungen auf viele Schultern verteilt werden sollen, auch um deutlich zu machen, dass Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Hebammen und alle weiteren Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso einen Teil der Lasten tragen müssen, wie Hersteller von Arzneimitteln und Hilfsmitteln, Krankenkassen, Beitragszahler und der Bund.

Ich werde zurzeit – wie vermutlich alle anderen Abgeordneten auch – von allen von den Belastungen potentiell betroffenen Gruppen angeschrieben, die sich gegen die Einsparungen in ihrem jeweiligen Bereich aussprechen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns im parlamentarischen Verfahren, das mit der ersten Lesung am 12. Juni begonnen hat, mit allen Argumenten noch einmal intensiv auseinandersetzen werden. Und sicherlich werden wir auch noch die ein oder andere Änderung an dem vorliegenden Gesetzentwurf vornehmen. Ziel ist und bleibt es aber, dass am Ende ein ausgewogener Kompromiss erreicht wird, der eine gute Versorgung sicherstellt, Beitragserhöhungen verhindert und die Belastungen auf viele Schultern verteilt. 

Dabei wissen wir, dass dieses Gesetz nur eine Übergangslösung sein kann. Denn zugleich müssen auch die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens. Auf diese Weise wollen wir eine zügige und nachhaltige Verbesserung des Gesamtsystems erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Rudolph 

 

 

 

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