Chatkontrolle: Schwerwiegender Eingriff in Privatsphäre und personenbezogene Daten (EU-Grundrechtecharta und Grundgesetz): Anlasslos und umfasst den Inhalt der Nachrichten. Was ist Ihre Position dazu?
Sehr geehrter Herr A.,
die EU-Kommission will Betreiber von Messengerdiensten dazu verpflichten, auf behördliche Anordnung sämtliche Kommunikation wie Textnachrichten, Bilder, Videos, Sprachnachrichten und Links auf kinderpornografische Inhalte zu durchsuchen. Für uns stellt der Vorschlag einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar. Mittels Dringlichkeitsantrag gehen wir deshalb gegen den Vorstoß der Kommission vor. Denn das Briefgeheimnis muss auch im digitalen Raum gelten.
Auch vertrauliche Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten, Ärzten oder Journalisten würde bei anlasslosen Chatkontrollen der Überwachung durch Dritte unterliegen. Betroffene würden dadurch von einer Nutzung bislang sicherer Messengerdienste abgeschreckt und folglich in ihrer Kommunikationsfreiheit eingeschränkt. Hinzu kommt, dass die Technologien zur Massenüberwachung fehleranfällig sind und unbescholtene Nutzer somit unter falschen Verdacht geraten könnten. Zudem ruft die Durchbrechung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Sicherheitsrisiken hervor.
Unsere Haltung ist klar: Von der technischen Möglichkeit des Auslesens von Inhalten auf dem Endgerät sollte allenfalls sehr eingeschränkt Gebrauch gemacht werden. Die EU-Kommission sollte ihre Initiative daher zurückziehen. Es braucht einen neuen, grundrechtskonformen Vorschlag. Es muss dabei bleiben, dass in private Kommunikation nur bei konkretem Verdacht und nur mit richterlicher Genehmigung eingegriffen werden darf. Freiheit und Sicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Freundliche Grüße

