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Antwort 08.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Klar ist aber auch, dass Entlastungsmaßnahmen für „Hausfrauen“ nicht explizit sinnvoll sind. Wenn diese allein stehend sind und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, so dürften sie ohnehin von Transferleistungen abhängig sein.

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Antwort 06.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Ihr Minijob in Deutschland reicht aus, damit Sie in den Genuss der Energiepauschale kommen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Sie diesen am 1. September 2022 aktiv ausgeübt haben.

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Antwort 06.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Aber in der Tat sehe auch ich hier eine Lücke, da für die Rentner mit dem am Sonntag vorgestellten dritten Entlastungspaket eine Lösung für die Energiepreispauschale gefunden wurde, während Pensionäre oder auch Vorruheständler anscheinend nicht umfasst sind, obwohl auch Sie in vielen Fällen mit denselben Herausforderungen konfrontiert sind wie Rentner.

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Antwort 06.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Entscheidend ist, ob Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und hier entsprechend Einkommenssteuer zahlen.

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Antwort 06.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Rentner erhalten genau wie Pensionäre die Energiepauschale nicht. Insofern kommen Sie nicht in den Genuss der im zweiten Entlastungspaket vereinbarten Energiepreispauschale.