Derzeit treibt Energie in besonderem Maße die Inflation. Auch deshalb haben wir bereits im Februar mit dem Ziel der Entlastung der Bürger gefordert, die Umsatzsteuer auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen für die Jahre 2022 und 2023 auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent abzusenken, ebenso die Strom- und Energiesteuern.
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