Freiberufler und bspw. Selbständige, die über Jahrzehnte eigenverantwortlich vorsorgen, erhalten keine steuerliche Entlastung, obwohl ihr Weiterarbeiten volkswirtschaftlich ebenso wünschenswert ist. Gleichwohl halten wir es für nachvollziehbar, in einem ersten Schritt nur abhängig Beschäftigte von der Aktivrente zu umfassen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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