wir alle machen Fehler und für sein Fehlverhalten musste der damals noch sehr junge Abgeordnete auch geradestehen. Er ist ein tüchtiger und vorbildlicher Kollege, dem ich eine hervorragende Arbeit im neuen Amt zutraue.
Das Grundgesetz unterscheidet zwischen der Vergesellschaftung nach Artikel 15 und der Enteignung einzelner Grundstücke nach Artikel 14. Letztere bleibt etwa für den Straßenbau möglich, allerdings nur zum Wohl der Allgemeinheit, auf gesetzlicher Grundlage und gegen Entschädigung.
Im Falle der "Omas gegen rechts" obliegt dies dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das auch das Programm "Demokratie leben!" neu geordnet hat und verantwortet.