Wie ist Ihr Statement zur aktuellen Honorarkürzungen in der Psychotherapie?
Sehr geehrter Herr Frei,die Leistungskürzung um 4,5% stellt eine unverhältnismäßige Abwertung der psychotherapeutischen Versorgung dar und wird letztlich zu Lasten der Patienten gehen. Wir als ambulante Psychotherapeuten unterstützen maßgeblich die gesamtgesellschaftliche Resilienz und arbeiten damit (Folge-)Kosten senkend. Daher fordern wir eine faire Bewertung unserer täglichen, hochkonzentrierten Arbeit am Patienten und damit einen fairen Verdienst im Vergleich zu anderen Arztgruppen.Die gleichzeitige Erhöhung des Strukturzuschlages ist verhöhnend und in sich unfair geregelt, da viele Praxen nicht davon profitieren. Dieser Zuschlag sollte aus meiner Sicht abgeschafft und unsere tägliche Arbeit am Patienten pro Zeiteinheit entsprechend und an andere Arztgruppen angepasst höher honoriert werden.Ich bitte Sie hier nun auch öffentlich tätig zu werden und eine faire Gesetzeslage zu unterstützen! Wie ist Ihr Statement?Mit freundlichen Grüßen,Dipl.-Psych. Bernadette L.
Sehr geehrte Frau L.,
die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht von der Politik festgelegt, sondern in Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geregelt. Dieses Verfahren ist im Fünften Sozialgesetzbuch verankert. Die Vergütung wird jährlich überprüft und nach Bedarf angepasst, auf Basis der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und empirischer Daten des Statistischen Bundesamts. Grundlage der aktuellen Bewertung ist die Kostenstrukturerhebung 2023, die im Juli 2025 veröffentlicht wurde. Am 11. März 2026 beschloss der Erweiterte Bewertungsausschuss, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 % zu senken, jedoch die Strukturzuschläge für Personalkosten um 14,25 % zu erhöhen. Für Praxen, die diese Zuschläge vollständig erhalten, fällt die Kürzung deutlich geringer aus. Ich verstehe, dass diese Entscheidung belastend ist, bitte aber um Verständnis, dass die Politik die Selbstverwaltungsentscheidungen respektieren muss. Das Bundesgesundheitsministerium prüft das Verfahren rechtlich; die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits Klage erhoben. Unabhängig davon bleibt das Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Rückmeldungen aus der Praxis.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

