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Thorsten Frei
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Frage von Klaus G. •

Werden Sie freiwillig und unverzüglich die gleichen prozentualen Beträge* einzahlen und nachzahlen, wenn es eine Kontonummer der Bundesregierung als Ausgleich für nichtgeleistete Rentenzahlungen gibt?

*wie jeder Angestellte in der selben Steuerklasse wie Sie

Könnten Sie bitte so nett sein und den Vorschlag eines solchen Kontos bitte bis zur parlamentarischen Sommerpause 2026 einbringen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr G.,

Für viele Menschen ist die Frage der Pensionsregelung für Abgeordnete vor allem eine Frage der Gerechtigkeit – insbesondere im Hinblick auf deren Einzahlungen in die Renten- oder Krankenversicherung. Dennoch sollte man die tatsächlichen Auswirkungen nicht überschätzen. Denn es gilt das Äquivalenzprinzip: Wer in die Rentenversicherung einzahlt, hat auch Anspruch auf entsprechende Leistungen. Das gälte dann natürlich auch für Abgeordnete. Dadurch würden also keine zusätzlichen Mittel für andere Versicherte zur Verfügung stehen. Das eigentliche Problem liegt vielmehr darin, dass heute nicht mehr wie in den 1960er-Jahren etwa sechs Erwerbstätige für einen Rentner aufkommen, sondern nur noch zwei. Daher muss die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung wesentlich grundsätzlicher ansetzen. Einfache oder kurzfristige Lösungen gibt es dafür leider nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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