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Thorsten Frei
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Frage von elisabeth c. •

Welchen Standpunkt vertreten Sie bzgl. der pauschalen Kürzungen der Psychotherapie-Honorare um 4,5%?

Sehr geehrter Herr Frei,

ich bin sehr frustriert von dem Beschluss der pauschalen Absenkung der psychotherapeutischen Honorare um 4,5%. Es ist mir nicht begreiflich, dass in herausfordernden Zeiten für unser Land selektiv dort gespart werden soll, wo Menschen in ihrer Resilienz gestärkt werden, die Kosten für das Gesundheitswesen vergleichsweise gering sind und wir als PsychotherapeutInnen ohnehin am untersten Ende der Einkommensskala stehen, im Vergleich zu unseren fachärztlichen KollegInnen. Die Anforderungen an uns sowie unsere Kosten steigen stetig, die Honorarerhöhungen haben diese Kosten in den letzten Jahren nicht kompensiert und nun wird unsere Arbeit noch einmal drastisch abgewertet.

Dies wird zu einer verschlechterten Versorgung von KassenpatientInnen, mit hohen Folgekosten für das System führen, wenn psychisch Erkrankten nicht geholfen werden kann, m.E. eine fatale Fehlentscheidung!

Wie positionieren Sie sich diesbezüglich?

Herzliche Grüße,

Dipl.-Psych. Elisabeth C.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau C.,
die Festlegung der Vergütung für die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung erfolgt nicht durch die Politik, sondern wird durch Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geregelt. Dieses Verfahren ist im Fünften Sozialgesetzbuch verankert. Die Vergütung wird jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst, dabei fließen die Entscheidungen des Bundessozialgerichts und die Daten des Statistischen Bundesamts in die Beurteilung ein. Die Grundlage der aktuellen Bewertung bildet die Kostenstrukturerhebung 2023, die im Juli 2025 veröffentlicht wurde. Am 11. März 2026 beschloss der Erweiterte Bewertungsausschuss, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April 2026 um 4,5 % zu senken, gleichzeitig jedoch die Strukturzuschläge für Personalkosten um 14,25 % zu erhöhen. Für Praxen, die diese Zuschläge vollständig erhalten, fällt die Kürzung insgesamt weniger stark aus. Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung belastend ist, bitte jedoch um Verständnis, dass die Politik die Selbstverwaltungsentscheidungen respektieren muss. Das Bundesgesundheitsministerium prüft das Verfahren aus rechtlicher Sicht, und die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits Klage eingereicht. Unabhängig davon bleibt es das Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung zu gewährleisten. Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen und Ihr Engagement aus der Praxis.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

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