Was sind die wesentlichen Eckpunkte bei der geplanten Anpassung der Besoldung?
Sehr geehrter Herr Frei,
nach nun bald 5,5 Jahren BVerfGE 2bvl 4/18 und 6/17 werden weder alle Beamte noch wenigstens die kinderreichen amtsangelmessen besoldet. RotSchwarz ist nun in zweiter Legislatur angeblich dabei für Abhilfe zu sorgen.
Da der Prozess ja bereits läuft würden mich die Eckpunkte der Anpassung interessieren. Man hört der AEZ ist vom Tisch, soll eine Einbeziehung des Partnereinkommens kommen? Werden die Familienzuschläge (ab Kind drei?) erhöht? Gibt es Besoldungsgesetze eines Bundeslandes, das (teilweise) als Modell gesehen wird? Spielt der Wohnort oder Dienstort eine Rolle? Wenn ja, wie werden Entsandte berücksichtigt?
Denken Sie, dass sie noch vor Veröffentlichung der Pilotentscheidungen des BVerfG das Gesetz durchbringen werden und befürchten Sie, dass diese Entscheidung den Gesetzentwurf bloßstellen könnte? Steht die Blockade der Richterwahl eventuell in diesem Zusammenhang?
Ich danke für eine nicht in Phrasen verfasste, konkrete Antwort auf konkrete Fragen.
Mfg

Sehr geehrter Herr K.,
das Ziel ist klar. Wir wollen eine gute Lösung für die Beamten ermöglichen, nachdem die Ampel an der Umsetzung einer amtsangemessenen Alimentierung gescheitert ist. Die Abstimmungsprozesse dazu laufen intensiv zwischen Bundesinnen- und Bundesfinanzministerium. Auch wenn es für Sie unbefriedigend erscheint, bitte ich Sie um ein wenig mehr Geduld, bis es einen gemeinsamen Vorschlag der beiden Häuser als Basis für die weiteren Debatten und Beratungen gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei