
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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Das Grundgesetz unterscheidet zwischen der Vergesellschaftung nach Artikel 15 und der Enteignung einzelner Grundstücke nach Artikel 14. Letztere bleibt etwa für den Straßenbau möglich, allerdings nur zum Wohl der Allgemeinheit, auf gesetzlicher Grundlage und gegen Entschädigung.
Im Falle der "Omas gegen rechts" obliegt dies dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das auch das Programm "Demokratie leben!" neu geordnet hat und verantwortet.
Eine vollständige Umstellung auf Einzelnachweise würde die Arbeit des Mandats und der Bundestagsverwaltung erheblich verkomplizieren.
Nichtsdestotrotz sehen wir die große Belastung für alle Menschen, die täglich auf das Auto angewiesen sind.
