Sind Sie also der Meinung, die Qualifikation jedes Beamten, selbst im einfachen Dienst, ist per se doppelt so hoch wie die eines "ordinären" Arbeitnehmers?
Hallo Herr Frei,
am 23.06.23 hat ein Herr Alexander S. die sehr berechtigte Frage zur Gerechtigkeit zwischen der Höhe von Beamtenpensionen und der durchschnittlichen Höhe der gesetzlichen Rente aufgeworfen.
Ihre Antwort dazu war leider sehr schwammig.
Aufgrund der stetig steigenden Sozialabgaben erlaube ich mir daher, nachzuhaken:
Sie argumentieren, dass beide Systeme Vor- und Nachteile haben. Bitte nennen Sie mir doch ganz konkret die Vorteile des Rentensytems gegenüber den Pensionen.
Stellen Sie bitte außerdem klar, was Sie damit meinen, die Vergleichbarkeit bei Ausbildung und Qualifikation wäre nicht gegeben.
Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt lt. Google bei 1.100 Euro.
Wenn die Pensionshöhe im einfachen Dienst bereits bei ca. 2.300 Euro, also mindestens doppelt so hoch liegt:
Sind Sie also der Meinung, die Qualifikation jedes Beamten, selbst im einfachen Dienst, ist per se doppelt so hoch wie die eines "ordinären" Arbeitnehmers?
Oder ist es schlicht nicht mehr finanzierbar?

