Sehr geehrter Herr Frei, In Ihrer Antwort vom 07.07.2026 plädieren Sie dafür, Kryptowerte wie klassische Kapitalerträge zu besteuern. Wie begründen Sie diese steuerrechtliche Ungleichbehandlung?
Steuerrechtlich und technisch sind dezentrale Kryptowerte wie Bitcoin jedoch als „andere Wirtschaftsgüter“ eingestuft und teilen ihre Eigenschaften(wie die absolute Verknappung) mit physischen Edelmetallen. Für Gold und Silber bleibt die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG im aktuellen Haushaltsentwurf unangetastet. Wie begründen Sie diese steuerrechtliche Ungleichbehandlung im Sinne der horizontalen Steuergerechtigkeit? Warum rechtfertigen veränderte Rahmenbedingungen im Haushalt die Abschaffung der Haltefrist bei digitalen Wirtschaftsgütern, während physische Edelmetalle weiterhin nach einem Jahr steuerfrei veräußert werden dürfen, und wie wollen Sie verhindern, dass dadurch privates Innovationskapital massenhaft ins europäische Ausland abwandert? Zudem droht bei dezentralen Transaktionen ein unkontrollierbarer bürokratischer Prüfaufwand für Bürger und Finanzämter. Werden Sie sich als Parlamentsgeschäftsführer für einen fraktionsübergreifenden Schutz privater Kleinanleger einsetzen?

