Sehr geehrter Herr Frei, danke für Ihre Antwort vom 16.04.2026. Mein Punkt zielte aber nicht auf die Höhe der Grenze, sondern auf deren fehlende Äquivalenzgewichtung. Können Sie dazu Stellung nehmen?
Neuwagenkäufer‑Haushalte. Meine Kritik war jedoch eine andere: Warum werden pro Kind 5.000 Euro angerechnet, für einen zweiten Erwachsenen aber nichts – obwohl dessen Lebenshaltungskosten im Haushalt typischerweise höher sind als die eines Kindes? Ein Single mit 75.000 € erhält die Prämie, ein Paar mit je 45.000 € (pro Kopf also 45.000 €) nicht.
Das Bürokratieargument überzeugt mich nicht: Eine Äquivalenzgewichtung (OECD‑modifiziert oder splittingähnlich) wäre keine Einzelfallprüfung, sondern eine einfache Formel auf Basis ohnehin erhobener Haushaltsdaten – beim Wohngeld und BAföG gängige Praxis.
Konkret: Wurde eine äquivalenzgewichtete Einkommensgrenze im Gesetzgebungsverfahren geprüft und verworfen? Falls ja, mit welcher Begründung? Und sehen Sie in der aktuellen Ausgestaltung nicht eine systematische Benachteiligung von Zwei‑Erwerbstätigen‑Haushalten ohne Kinder gegenüber Singles mit vergleichbarem Pro‑Kopf‑Einkommen?

