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Thorsten Frei
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Frage von Hermuth S. •

Macht es aus ihrer Sicht Sinn, die Aktivrente ausschließlich an die Regelaltersrente mit 67 Jahren zu koppeln.

Sehr geehrter Herr Frei, in einer vorstehenden Frage haben sie wie folgt geantwortet:

"Kann ich als Bezieher einer Rente für besonders langjährig Versicherte auch die Vorteile der Aktivrente nutzen? Antwort 30.09.2025 von Thorsten Frei:

Sehr geehrte Frau R.,

sofern Sie die für die Aktivrente vorgesehene Altersgrenze überschritten haben, sollten Sie die Möglichkeit erhalten, in den Genuss der Aktivrente zu kommen. Dies ist allerdings erst bei Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters der Fall. Schließlich soll ja gerade das längere Arbeiten begünstigt werden."

Dann gehen ihnen doch genau diejenigen bei der Maßnahme verloren, die nach 45 Beitragsjahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 65 in Anspruch nehmen. Gerade diese "jüngeren" Rentner müsste man doch veranlassen noch weiter zu arbeiten und ihnen nicht zwei Jahre neben der zu versteuernden Rente auch noch den anteiligen Arbeitslohn zu versteuern. M.E. passt das nicht.

Wie ist ihre Meinung dazu?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Versicherte, die zwischen 1947 und 1963 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze abhängig von ihrem Geburtsjahrgang schon vor Vollendung des 67. Lebensjahrs. Wer z.B. 1959 geboren wurde, erreicht mit 66 Jahren und 2 Monaten die Regelaltersgrenze, mithin im Laufe des Jahres 2025 oder zu Beginn des Jahres 2026.

Dies gesagt kann ich Ihnen versichern: In der Koalition haben wir vereinbart, die Aktivrente nach zwei Jahren zu evaluieren. Abschließend lässt sich heute schon festhalten, dass die Aktivrente einen Anreiz bietet, das Erwerbspotential älterer Menschen besser zu nutzen, indem der steuerliche Druck auf Arbeitsentgelt im Alter verringert und Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver wird. Umgekehrt wäre es widersinnig, einerseits einen früheren Renteneintritt zu ermöglichen und andererseits das Weiterarbeiten dann steuerlich zu begünstigen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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