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Thorsten Frei
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Frage von Kerstin N. •

Hallo Herr Frei, ich wohne in Luxemburg und arbeite in DE. Besteht Anspruch auf die Energiepauschale?

Ich zahle Steuern + Sozialversicherung in DE (gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischeb Luxemburg und seinen Nachbarländern). Die Steuererklärung mache ich mit meinem Mann gemeinsam in Luxemburg.

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Sehr geehrte Frau N.,

da Sie in Luxemburg leben und dort Ihre Steuererklärung machen, dürften Sie trotz Ihrer Arbeit in Deutschland hier nicht als unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig gelten. Dies ist aber entscheidend, um in den Genuss der Pauschale zu kommen, die an das deutsche Steuerrecht gekoppelt ist. Umgekehrt dürften Sie in Luxemburg als unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig gelten, weshalb Sie in den Genuss dort aufgelegter Unterstützungsleistungen des Staates kommen dürften.

Auch die FAQ: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html des BMF bestätigen dieses Rechtsverständnis:

Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, insbesondere beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler, erhalten die EPP nicht. Dies gilt auch, wenn diese nach § 1 Absatz 3 Einkommensteuergesetz auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Mit der Begrenzung auf unbeschränkt Steuerpflichtige in Deutschland trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass die höheren Energiepreise in Deutschland Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland besonders treffen. Im Ausland lebende Personen sind eventuell niedrigeren Energiepreisen als in Deutschland ausgesetzt oder profitieren von vergleichbaren staatlichen Maßnahmen, die die dortige Bevölkerung ebenfalls von den Energiepreisen entlastet.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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