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Frage von Monika H. •

Frage zur Aktivrente - Warum gibt es für die Steuerklasse 6, insofern man als Pensionär/Rentner noch arbeitet, nicht eine geringere Steuerlast für einen Teilzeitjob?

Sehr geehrter Herr Frei,
es geht noch einmal um die Aktivrente.
Zuerst wurde sie so hoch angepriesen das jeder Rentner, der das offizielle Rentenalter hat und eine gesetzliche Rente bezieht die Aktivrente nutzen kann. Weit gefehlt. Dieses ganze Theater um die Aktivrente hätte man sich sparen können.
Ich bin Pensionären (Steuerklasse 4) erhalte auch eine kleine gesetzlichen Rente und arbeite noch in Teilzeit. Das Gehalt für den Teilzeitjob muss ich mit Steuerklasse 6 versteuern.
Warum gibt es für die Steuerklasse 6, insofern man als Pensionär/Rentner noch arbeitet, nicht eine geringere Steuerlast für einen Teilzeitjob? Steuerklasse 6 A oder ähnlich mit geringerem Steueranteil?

Gruß
Monika H.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihre offenen Worte zur Aktivrente. Sie sprechen eine Fragestellung an, die viele ältere Erwerbstätige beschäftigt: Warum wird ein zusätzliches Einkommen im Alter – etwa aus einem Nebenjob – über die Steuerklasse 6 höher besteuert, und weshalb gibt es dafür keine eigene, mildere Regelung wie eine „Steuerklasse 6 A“?

Das Zusammenspiel von Pension, Rente und zusätzlicher Erwerbstätigkeit ist steuerlich komplex, und die steuerlichen Abzüge in der Steuerklasse 6 wirken auf den ersten Blick ungerecht hoch. Dahinter steht jedoch kein politischer Wille zur Benachteiligung älterer Arbeitnehmer, sondern die Systematik des Lohnsteuerabzugsverfahrens. Die Steuerklasse 6 greift immer dann, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig hat. Sie ist also keine eigene Belastungsstufe, sondern eine technische Auffangklasse für „Zweitlöhne“, bei denen der Arbeitgeber die persönlichen Freibeträge und Abzüge (etwa Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Splittingvorteil) nicht berücksichtigen kann, weil diese bereits beim ersten Beschäftigungsverhältnis – also beispielsweise der Pension oder einer anderen hauptsteuerpflichtigen Tätigkeit – berücksichtigt werden. Dadurch fällt die monatliche Lohnsteuer in der Steuerklasse 6 deutlich höher aus. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung werden aber alle Einkünfte zusammengeführt und die zu viel gezahlte Steuer erstattet. Die tatsächliche Steuerlast ergibt sich also nicht aus der Steuerklasse, sondern aus dem individuellen Jahreseinkommen und den geltenden Freibeträgen.

Eine gesonderte Steuerklasse „6 A“ mit abgesenktem Steuersatz würde am Ende keine echte Entlastung schaffen, sondern nur das Lohnsteuerabzugsverfahren verändern. Der Fiskus müsste die Mehrbelastung im Rahmen der Jahresveranlagung wieder ausgleichen. Dadurch entstünde mehr Bürokratie und Ungleichbehandlung gegenüber anderen Mehrfachbeschäftigten, ohne dass die endgültige Steuerzahlung sinken würde. Mit dem Aktivrentengesetz, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, soll genau an diesem Punkt aber eine Verbesserung geschaffen werden. Künftig können Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten, monatlich bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn steuerfrei beziehen – unabhängig davon, ob sie bereits eine Rente oder Pension erhalten. Das bedeutet, dass die Steuerfreistellung bereits beim Lohnsteuerabzug greift und damit gerade auch die Situation von Teilzeit arbeitenden Ruheständlern verbessert wird. Zusammen mit dem Grundfreibetrag ergibt sich eine steuerfreie Einkommensspanne von bis zu 36.000 Euro jährlich.

Die steuerfreie Aktivrente ist damit ein strukturell wirksamerer Schritt als die Schaffung einer weiteren Steuerklasse. Sie entlastet gezielt die Gruppe der älteren Erwerbstätigen, schafft Anreize zum Weiterarbeiten und sorgt für mehr Netto vom Brutto, ohne das Lohnsteuersystem künstlich zu verkomplizieren. Eine Steuerklasse 6a würde den ganzen Ablauf viel bürokratischer machen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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