(...) Bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen Rentner die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung, die andere Hälfte übernehmen die Rentenversicherungsträger. Dies entspricht der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei abhängig Beschäftigten. Allerdings müssen aufgrund einer Rechtsänderung im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes seit 2004 auf Versorgungsbezüge (z. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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