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Thomas Strobl
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Frage von Horst P. •

Frage an Thomas Strobl von Horst P. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Strobl,

Zunächst vielen Dank für die Beantwortung meines Briefes vom 02.09.2007.

In Ihrem Antwortbrief schreiben Sie u. a., dass "die Entwicklung der Renten grundsätzlich der Entwicklung der Löhne folgt". Das wird von den Rentnern ja auch akzeptiert!
Meine Frage: Warum werden dann die Abgeordnetenbezüge und die Bezüge der Hartz-IV-Empfänger nicht auch an die Entwicklung der Löhne angekoppelt?

Und noch etwas: Soweit mir bekannt ist standen die Gelder aus der Rentenkasse immer denjenigen zu, die auch in die Rentenkasse ihre Rentenbeiträge einbezahlt haben.
Meine Frage: Wie kommen die Politiker (Regierung Kohl) dazu, diese Rentenbeiträge auch an Personen auszuzahlen, die nie auch nur einen einzigen Pfennig einbezahlt haben? Diese Entscheidung der Politiker ist m. E. illegal, d. h. gesetzeswidrig.

Selbstverständlich müssen auch diese Personen finanzielle Unterstützung bekommen. Aber nicht aus der Rentenkasse, sondern aus der Steuerkasse, so dass nicht einseitig die Rentner damit belastet werden, sondern die Allgemeinheit. Wenn die Politiker in der Lage waren, diese Plünderung der Rentenkasse einzuführen, dann werden sie ja wohl auch in der Lage sein, diese Fehlentscheidung einzusehen und wieder rückgängig zu machen. Damit wäre die Rentenkasse auch wieder auf einem solideren Fundament.

Mit freundlichen Grüßen,
H. Prosotowitz.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Prosotowitz,

für Ihre neuerliche Zuschrift danke ich Ihnen recht herzlich.

Mit Ihrem Hinweis, dass die Entwicklung der Diäten nicht der Entwicklung der Löhne folgt, haben Sie grundsätzlich Recht – und viele meiner Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag würden vermutlich hinzufügen: „leider“. Denn entgegen der landläufigen Annahme sind die Diäten in den letzten Jahrzehnten gegenüber anderen Einkommen nicht überproportional erhöht worden, sondern deutlich zurückgeblieben. So sind die Tarifverdienste in der Gesamtwirtschaft seit 1977 um 157 Prozent, die Diäten hingegen nur um 83 Prozent gestiegen. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, sehr geehrter Herr Prosotowitz. Ich beklage mich nicht über mein Gehalt, doch bitte erlauben Sie mir auch darauf hinzuweisen, dass in Artikel 48 unseres Grundgesetzes festgelegt worden ist, dass die Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Gesetzlich wurde deshalb vereinbart, dass sich die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an den Gehältern von hauptamtlichen Bürgermeistern mittlerer Kommunen und Richtern an Bundesgerichten orientieren soll. Die Diäten liegen aber inzwischen deutlich hinter diesem Werten zurück. Wenn der Bundestagspräsident nun angesichts steigender Löhne eine moderate Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung vorgeschlagen hat, so berücksichtigt er dabei nicht zuletzt diesen finanziellen Rückstand. Doch auch wenn seine Vorschläge umgesetzt werden sollten, wird dadurch die Kluft zwischen den Diäten der Bundestagsabgeordneten und den Richtergehältern nicht geschlossen werden.

Was darüber hinaus Ihre grundsätzlichen Anmerkungen zur Rentenversicherung und Ihren Hinweis betrifft, dass seit der Kanzlerschaft Dr. Helmut Kohls Renten an Personen ausgezahlt würden, „die nie auch nur einen einzigen Pfennig einbezahlt haben“, so vermute ich, haben Sie damit die Deutschen im Blick, die als Spätaussiedler in die Bundesrepublik eingereist sind und vormals einen großen Teil ihres Lebens als Teil einer – oftmals verfolgten – Minderheit in Osteuropa und Asien verbringen mussten. (Bürgerinnen und Bürger der DDR haben in die Rentenkassen der DDR eingezahlt). Da Sie die Verantwortung unseres Staates gegenüber diesen Menschen nicht bestreiten, sondern – zu Recht ! – für eine faire Verteilung der entsprechenden Kosten plädieren, darf ich auf meine erste Antwort verweisen. Dort habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass entgegen Ihrer Annahme die Gesetzliche Rentenversicherung beträchtliche Zuschüsse aus Steuermitteln erhält. Im letzten Jahr waren es allein rund 80 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt. In diesem Jahr wird es noch einmal so viel sein. Damit ist die gesetzliche Rente heute zu rund einem Drittel steuerfinanziert. Ich denke, dass man in Anbetracht dieser Zahlen nicht davon sprechen kann, dass allein den Beitragszahlern zur Rentenversicherung oder den Rentnern die Lasten der deutschen Geschichte aufgebürdet wurden. Die Finanzierung der Rente ist bereits heute eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Thomas Strobl