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Thomas Strobl
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Thomas Strobl von Wolfgang K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Strobl,
ich will gar nicht so weit gehen, bei der Erbschaftssteuer eine völlige Gleichstellung von Eheleuten und Lebenspartner zu fordern. Aber ich finde es zutiefst ungerecht, dass Lebenspartner bei dieser Steuer wie Fremde behandelt werden. Wie kann man es verantworten, Lebenspartner beim Erbrecht - zurecht - wie Eheleute zu behandeln, aber ihnen dann Steuersätze zumuten, die das gemeinsam erarbeitete zu einem großen Teil "auffressen"?
Der gesetzlich zugebilligte Angehörigenstatus muss sich doch bei der Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer irgendwie bemerkbar machen?
Es ist doch schon traurig genug, dass Menschen, die zusammenleben, füreinander einstehen (z. B. SGB II-Zahlungen für den Staat übernehmen), gemeinsam wirtschaften, bei der Einkommenssteuer keinerlei Entgegenkommen des Staats erwarten dürfen.
Als aktiver Beamter, Kommunalpolitiker und Kirchengemeinderat muss ich leider sagen: Ich komme mir von diesem Staat als Teil einer eingetragenen Lebenspartnerschaft betrogen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Krauth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krauth,

recht herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.

Ich bin der Auffassung, dass ich mit meinen Ausführungen meine Sicht der Dinge nunmehr umfassend dargestellt habe. Insofern darf ich Sie um Verständnis dafür bitten, dass ich von Wiederholungen absehen möchte. Nur noch so viel: Die gesetzlichen Regelungen, mit denen die Privilegierungen der Ehe in vielen Bereichen zugunsten eingetragener Lebenspartnerschaften eingeebnet und die gegen die Stimmen der Union getroffen wurden, werden von mir selbstverständlich akzeptiert und sind für mich als Demokraten bindend. Eine weitere Annäherung wird es mit uns allerdings nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl MdB