(...) Für Ihre Befürchtung, dass sich eine Pflicht zur Speicherung der Fingerabdrücke "irgendwann aus der Lebenswirklichkeit" ergeben werde, gibt es keinen Anlass. Ein solcher Eingriff erforderte eine gesetzliche Grundlage, die im laufenden Gesetzgebungsverfahren aber gerade nicht vorgeschlagen ist. (...)
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