(...) Ich habe damit keine "Vermutungen" angestellt, sondern lediglich die Spannbreite an unterschiedlichen Fallgestaltungen skizziert, die beim Sorgerecht vorkommen können. Dazu brauche ich auch keine konkreten Fallzahlen, weil es nicht darum geht, Einzelfälle zu pauschalieren. Es geht aber wohl darum, die Vielgestaltigkeit der Lebenswirklichkeit im Blick zu haben, wenn eine generelle gesetzliche Regelung zu treffen ist, die auf eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Sachverhalte gleichermaßen Anwendung finden wird. (...)
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