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Thomas Schnelle
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Frage von Frank S. •

Warum wird Bürgerinnen und Bürgern, die in 2022 eine PV Anlage installiert haben, verwehrt, die 20% Sonder Afa in der Einkommensteuer geltend zu machen?

Warum wird Bürgerinnen und Bürgern, die in 2022 eine PV Anlage installiert haben, verwehrt, die 20% Sonder Afa in der Einkommensteuer geltend zu machen? Bei einem Invest von 30T EUR sind das 6000 EUR und diese Abschreibung war bei der Finanzierung mit eingerechnet..
Der Nullsteuersatz für die Einspeisevergütung in Höhe von 0,068 EUR je kWh kompensiert diese Kosten nicht.

Wir werden für die Umsetzung der Energiewende quasi beraubt durch eine nachträgliche Steuergesetzgebung im Dez 22.

Was soll das?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

ich bin gerade selbst im Begriff eine PV-Anlage anzuschaffen und verstehe Ihre Bedenken daher gut.

Die Möglichkeit, die Sonder-AfA für PV-Anlagen geltend zu machen, ist aufgrund der Steuerbefreiung der Einnahmen durch die Anlagen nicht mehr gegeben. Ein Grundsatz unseres Steuerrechts (§3c EStG) besagt nämlich, dass Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehen, nicht von der Steuer abgesetzt werden können.

Dennoch wird sich die Steuerbefreiung nach meiner Kenntnis auch für Sie als profitabel herausstellen. Sie werden nicht für die Umsetzung der Energiewende beraubt, sondern von der Allgemeinheit belohnt. Und ja: Die Steuerrückzahlung für die Abschreibung wird durch den Nullsteuersatz kompensiert, sogar bereits nach wenigen Jahren, sodass Sie ab dann zusätzliche Gewinne machen.

Nehmen wir Ihr Beispiel einer Anlage für 30.000 Euro, was einer Anlagenstärke von 20 kWp oder mehr entspricht. 6.000 € hätten Sie vor dem Jahr 2022 abschreiben können, was je nach Einkommen (rechnen wir der Einfachheit halber mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 20% und einem durchschnittlichen Einkommen von 50.000€/a) einer Rückzahlung von etwa 1.200 € entspricht. Gehen wir zudem von dem Verbrauch einer 4-köpfigen Familie im Einfamilienhaus aus, bleiben im Jahr mindestens 16.000 kWh, die Sie über Ihre Anlage steuerfrei einspeisen können.

Die fixe Einspeisevergütung beträgt seit Juli 2022 für Anlagen dieser Größe 7,1 Cent pro Kilowattstunde. Für kleinere Anlagen sogar noch mehr. Dies entspricht Einnahmen von über 1.100 Euro im Jahr, den eingesparten Eigenverbrauch nicht mit einberechnet. Mit der neuen Steuerbefreiung werden in unserem Rechenbeispiel 220 Euro jährlich von der Steuer zurückgezahlt. Somit hätten Sie nach knapp über 5 Jahren die 1.200 € Steuerrückzahlung wieder raus und machen ab dem Zeitpunkt zusätzliche Gewinne.

Wenn Sie sich einen Speicher zugelegt haben, können Sie den Eigenverbrauch natürlich steigern, müssen aber auch die Kosten für den Stromspeicher einberechnen.

Da eine Photovoltaikanlage ohnehin eine Investition in die Zukunft ist, die sich ach knapp 20 Jahren amortisiert, hoffe ich, dass diese vier Jahre von Ihnen nicht mehr als Raub wahrgenommen werden. Langfristig zahlt sich die neue Steuerbefreiung mehr als aus.

 

Ich hoffe, dass ich mit dieser Antwort den von Ihnen wahrgenommenen Verlust durch die weggefallene Sonder-AfA abmildern und aufzeigen konnte, dass sich die neue Regelung auszahlen wird.

 

Freundliche Grüße

Thomas Schnelle MdL

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