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Thomas Röwekamp
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Frage von Alexander L. •

Wie ermöglichen Sie, dass neue Sicherheitsgesetze die Kontrolle der Bürger über die Exekutive stärken – und nicht schleichend schwächen?

Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Militärischen Sicherheit (BT-Drs. 21/1846) führt eine „unterstützte Verfassungstreueprüfung“ ein, die nicht mehr dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterliegt. Zugleich erhalten Feldjäger erweiterte Eingriffsbefugnisse, deren Anordnung im Einzelfall nicht parlamentarisch überprüft wird.

Damit entsteht eine Verschiebung: Die Exekutive beurteilt Gesinnung und Handlungsrahmen, während die Legislative erst nachträglich Kontrolle ausübt. Das berührt zentrale Fragen demokratischer Selbstbestimmung.

Mich bewegt die Sorge, dass gut gemeinte Schutzmechanismen zu einseitiger Machtkonzentration führen könnten.

Wie sichern Sie, dass Prüfung und Eingriffsbefugnis rechtsstaatlich klar begrenzt bleiben?

Welche parlamentarischen Kontrollformen sollen diese Balance konkret wahren?

Und woran können wir Sie persönlich messen, wenn es darum geht, die Souveränität der Bürger im Sicherheitsstaat zu erhalten – im Geist von Verantwortung und gegenseitigem Vertrauen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Der Gesetzentwurf zur Stärkung der militärischen Sicherheit soll die Bundeswehr besser vor Sabotage, Spionage und Extremismus schützen und Verfahren wie die Verfassungstreueprüfung modernisieren. Gleichzeitig ist für mich entscheidend, dass neue Befugnisse klar begrenzt bleiben und rechtsstaatliche Standards wahren. 

Deshalb setze ich mich dafür ein, dass gesetzliche Eingriffsmöglichkeiten eindeutig definiert sind und ihre Anwendung regelmäßig durch das Parlament – etwa über das Parlamentarische Kontrollgremium und die zuständigen Fachausschüsse – überprüft wird. So stellen wir sicher, dass notwendige Sicherheitsmaßnahmen nicht zu Lasten parlamentarischer Kontrolle oder der Rechte der Bürgerinnen und Bürger gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Thomas Röwekamp

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