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Thomas Röwekamp
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Frage von Alexander L. •

Wie ermöglichen Sie, dass neue Sicherheitsgesetze die Kontrolle der Bürger über die Exekutive stärken – und nicht schleichend schwächen?

Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Militärischen Sicherheit (BT-Drs. 21/1846) führt eine „unterstützte Verfassungstreueprüfung“ ein, die nicht mehr dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterliegt. Zugleich erhalten Feldjäger erweiterte Eingriffsbefugnisse, deren Anordnung im Einzelfall nicht parlamentarisch überprüft wird.

Damit entsteht eine Verschiebung: Die Exekutive beurteilt Gesinnung und Handlungsrahmen, während die Legislative erst nachträglich Kontrolle ausübt. Das berührt zentrale Fragen demokratischer Selbstbestimmung.

Mich bewegt die Sorge, dass gut gemeinte Schutzmechanismen zu einseitiger Machtkonzentration führen könnten.

Wie sichern Sie, dass Prüfung und Eingriffsbefugnis rechtsstaatlich klar begrenzt bleiben?

Welche parlamentarischen Kontrollformen sollen diese Balance konkret wahren?

Und woran können wir Sie persönlich messen, wenn es darum geht, die Souveränität der Bürger im Sicherheitsstaat zu erhalten – im Geist von Verantwortung und gegenseitigem Vertrauen?

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