Im Kandidierendencheck stimmten Sie zu: „Homöopathische Mittel sollen Kassenleistung bleiben". Wie begründen Sie das angesichts des GKV-Defizits von 6,2 Mrd. € (2024)?
Die GKV wies 2024 ein Defizit von rund 6,2 Milliarden Euro aus, die Reserven lagen bei nur 2,1 Milliarden Euro – deutlich unter der gesetzlichen Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben. Gleichzeitig gibt es einen breiten wissenschaftlichen Konsens, dass für homöopathische Behandlungen keine Wirkung über Placebo hinaus nachgewiesen ist.Vor diesem Hintergrund bitte ich um Konkretisierung:Meinen Sie eine verpflichtende Regelleistung oder nur freiwillige Satzungsleistungen einzelner Kassen?Welche Evidenz (Leitlinien, Nutzenbewertungen) rechtfertigt aus Ihrer Sicht die Erstattung aus Beitragsmitteln?An welcher Stelle würden Sie im Gegenzug kürzen oder Beiträge erhöhen, um die Mehrkosten zu finanzieren?
Ich würde die Regelung zur Komplementärmedizin - einschließlich Homöopathie - erstmal so belassen, wie sie ist. Der Anteil an den Ausgaben der Krankenkassen ist extrem gering, die Entlastung der Kassen durch eine Streichung der Leistungen wäre nicht wirklich relevant. Perspektivisch würde ich es aber nicht dabei belassen: Tatsächlich gibt es auch im Bereich der Komplementärmedizin - einschließlich Homöopathie - Bestrebungen einer evidenzbasierten Qualitätssicherung, die ich für wichtig und zukunftsweisend halte. Am Klinikum in Heidenheim gibt es dazu beispielsweise Studien, die zu sehr differenzierten Ergebnissen kommen. Und es gibt an der Universität Tübingen einen von der Bosch-Stiftung finanzierten Lehrstuhl für Komplementärmedizin, der ebenfalls evidenzbasiert forscht.

