Wie kann das Bundesteilhabegesetz, Recht auf Teilhabe an Arbeit, inklusive Bildung besser umgesetzt werden (nicht nur auf dem Papier)?
Sehr geehrter Herr Poreski,
die Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg sollte sich durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) grundlegend verändern. Menschen mit Behinderungen sollten als leistungsberechtigte Personen zu behandeln sein und nicht mehr als „Bittsteller“ oder Almosenempfänger. Leider ist das bei vielen Leistungserbringern immer noch nicht angekommen. Der Aufforderung, daß man eine schriftliche Zusage bzw. Ablehnung möchte, wird nicht nachgekommen. In persönlichen Gesprächen wird erstmal alles einfach aus Kostengründen abgelehnt. Die Kosten bei den Gesprächen spielen für die Leistungserbringer keine Rolle, das machen sie gerne mal zu dritt.

